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JAT | FAQs

Wie komme ich an Plakate und Handzettel für die Werbung vor Ort?

Die Antwort zu diesem Thema findest Du auf hier.

Dürfen LeiterInnen bei Veranstaltungen wie JAT Medikamente an TeilnehmerInnen abgeben?

Zur dieser Frage hat der Landesjugendring Baden-Württemberg eine Arbeitshilfe publiziert. Sie findet sich HIER.

Gibt es eine Versicherung für die JAT-Veranstaltungen?

Ja, es gibt eine Versicherung. In erster Linie greifen allerdings die privaten Versicherungen der MitarbeiterInnen und TeilnehmerInnen (z.B. Privathaftpflicht).
Für die JAT-Veranstaltungen besteht über die Evangelisch-methodistische Kirche eine Versicherungsvereinbarung mit dem Ecclesia Versicherungsdienst. Zu den Schadensanzeige-Formularen

Wie und wo kann ich mich bei einem JAT als Tagesgast anmelden?

Die Antwort darauf findest du auf einer extra Seite in diesem Wiki, unter Tagesgäste.

Wie und wo kann ich mich als TeilnehmerIn bei einem JAT anmelden?

Das geht über die JAT-Homepage. Eine genaue Beschreibung findest du hier.

Was kostet die Teilnahme bei JAT?

Alle TeilnehmerInnen und MitarbeiterInnen bezahlen für die Teilnahme an einem JAT einen Betrag von 60,-€.

Kann ich für JAT Sonderurlaub beantragen?

JAT ist eine Schulung / Fortbildung für MitarbeiterInnen im Jugendbereich. Dafür kann Sonderurlaub beantragt werden. Eine Bescheinigung dafür kann unter Tel. 0711 8600681 oder kjwsued@emk-jugend.de angefragt werden.

Was für ein Konto kann ich für die TeilnehmerInnen-Beiträge verwenden?

Das Konto muss auf jeden Fall über eine kirchliche Einrichtung (z.B. einen Bezirk oder ein Werk) laufen. Es darf kein Privatkonto sein.

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faqs.1328196582.txt.gz · Zuletzt geändert: 2013/06/26 00:00 (Externe Bearbeitung)