Für die Erstattung der Fahrtkosten bei JAT gibt es ein einheitliches Formular. Darauf ist auch die Höhe der Erstattungsbeträge angegeben.
Für JAT ist in der Regel immer als Gremium „Kinder- und Jugendwerk“ und „SJK“ anzugeben.
Alle, die hauptamtlich für die EmK arbeiten, müssen auf diesem Formular auch die Mahlzeiten angeben, die sie während des JAT erhalten haben.